BIG Bürgerinitiative Großlöbichau
Thüringer Bürgeraufruf zur Gebietsreform
Bitte ausdrucken, Unterschriften sammeln und beim Bürgermeister abgeben.
Bürgeraufruf
Unterschriftenliste
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Einladung zur
Diskussion und weiteren Schritten zur Gebietsreform für Freitag, 1.7.2016 um 18
Uhr in den Rathaussaal Kahla, Markt 10.
Mit Wolfgang Fiedler und Dr. Mario Voigt. |
Link zum Flugblatt: Gebietsreform - nein danke. |
3.6.2016 - von Siegfried Küchler
Erfurt - "Der Änderungsantrag der
Regierungsfraktionen ist nicht mehr als eine Beruhigungspille." Dieses Fazit zog
der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Wolfgang
Fiedler, nach der Vorstellung der "Großen Landgemeinde" durch die
kommunalpolitischen Sprecher von Grünen, SPD und Linken am Donnerstag. "Verkauft
wird das Ganze als großes Zugeständnis zum Teilerhalt der Selbstbestimmung der
VG-Gemeinden.
Tatsächlich versucht Rot-Rot-Grün nur, die Widerstände von Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften zu schleifen", kritisierte Fiedler die Aussagen der
Koalitionäre, die "Privilegien" der "Großen Landgemeinde" lediglich auf eine
Legislaturperiode zu begrenzen.
"Für die Kommunen ist dieser Vorschlag ein Weg ohne Wiederkehr, der eine
verlässliche Perspektive für die Verwaltungsgemeinschaft nicht ersetzen kann",
so Fiedler weiter. Völlig unzureichend ist aus seiner Sicht auch die Untergrenze
von 1000 Einwohnern pro Gemeinde in dieser neuen Konstruktion:
65 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden Thüringens erreichen diese Zahl nicht.
"Auf die vage Aussicht, als ,Große Landgemeinde' wenigstens Teile ihrer
Selbstbestimmungsrechte zu bewahren, werden die Verwaltungsgemeinschaften nun
auf Gemeindeebene zu Fusionen genötigt. Wo hier der Fortschritt liegen soll, ist
schwer zu vermitteln", sagte der CDU-Innenpolitiker.
"Es ist schon bezeichnend, dass die Regierungsfraktionen ihrem eigenen
Innenminister mit diesem unüberlegten Schnellschuss an den Karren fahren.
Wir werden dieser Flickschusterei ein umfangreiches Antragspaket entgegensetzen,
das Verwaltungsgemeinschaften die freiwillige Möglichkeit zur territorialen
Weiterentwicklung einräumt", kündigte Fiedler entsprechende parlamentarische
Initiativen nach der Auswertung der öffentlichen Anhörung am 9. Juni im
Innenausschuss zum Vorschaltgesetz an.
"Unsere zentrale Forderung bleibt: Die Verwaltungsgemeinschaften brauchen eine
gesetzlich verankerte, dauerhafte Zukunftsoption - und kein Gnadenbrot auf
Zeit."
Zentralismus und Gleichschaltung lassen grüßen!
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11.3.2016 Zusammenfassung der Meinung der
Bürgerinitiative Groß- und Kleinlöbichau =
B I G
Information zu den Aktivitäten der Bürgerinitiative Bürger für Bürger!
Wir wollen Unsere Grundrechte in einer freiheitlichen Demokratie wahrnehmen!
Die Gründung der B I G erfolgte mit der ersten Zusammenkunft am Dienstag, den
16.02.2016 in der Gaststätte Gembdenkeller Großlöbichau, dabei wurde ein
Führungsteam aus Bürgern der Gemeinde gebildet zur Koordinierung der anstehenden
Aufgaben.
Dieses Gremium traf sich am 18.02.2016 um die Zielbestimmung der B I G
festzulegen mit der Vorbereitung einer umfassenden Informationsveranstaltung mit
viel Bürgerbeteiligung am Montag, den 29.02.2016 in der Gaststätte Gembdenkeller
Großlöbichau. Dazu hatten sich der Bürgermeister, Erster Beigeordneter,
Gemeinderatsmitglieder, VG Vorsitzender H. Kramer sowie der Sprecher der AG
Selbstverwaltung Thüringen M. Döring und weitere Bürgermeister angrenzender
Gemeinden, die alle als mündige Bürger und nicht in ihren Funktionen, zum Thema
Gebietsreform, die anwesenden Bürger aufklärten und damit ihr Votum gegen die
gegenwärtige Fassung des Vorschaltgesetz zur Gebietsreform die im Schweins
Galopp, ohne große Bürgerbeteiligung bis zum 1. Juli durchgepeitscht werden
soll, umfassend mit für und wider, die über 200 anwesenden Bürger, informierten.
Alle Redebeiträge und Meinungen sind in den Protokollen zu diesen
Veranstaltungen von Christian Mehlberg, nachzulesen!
Zeitgleich zu unseren Aktivitäten der B I G, hat sich Thüringenweit, eine
Bürgerbewegung zu diesem Thema gebildet. Und zwar die AG Selbstverwaltung
Thüringen i. G. die als Selbständige e. V. Thüringenweit unsere Interessen, in
einer großen Bürgerbeteiligung juristisch vertreten kann.
Die Forderung der AG ist deckungsgleich mit unseren Forderungen der B I G:
Erhalt der Eigenständigkeit unserer Land Gemeinden mit Selbstverwaltung!
Erhaltung der funktionierenden Verwaltungsgemeinschaften (Die sich seit einem
Vierteljahrhundert mit Ehrenamtlichen Bürgermeistern und Gemeinderäten
entwickelt und bewährt haben) !
Keine Eingemeindung, auch nicht zwangsweise!
Ablehnung der Bildung von Monsterkreisen bei der Gebietsreform!
Statt dessen Verwaltung und Funktionalreform - mit Kreisübergreifenden
Projekten, wie in Rheinland Pfalz und weiteren Planungsansätzen zu unseren
Nachbarkreisen!
Wir brauchen keinen Zentralismus mit Gleichschaltung, das führt zum Diktat der
Verwaltung und der Entmündigung der Bürger! Wie viel kostet eine Gebietsreform
wirklich und wer soll sie bezahlen?
Nicht die Bürger sind für die Verwaltung da, sondern die Verwaltung für die
Bürger!
Wie viel Verwaltung braucht der ländliche Raum und zu welchen Kosten für die
Bürger?
Wir haben uns Zeitig, seit 1994, mit der Gebietsreform und der immer
wiederkehrenden Frage Eingemeindung nach Jena auseinander gesetzt, und konnten
es bis jetzt zum Wohle der Gemeinde und der dörflichen Gemeinschaft, verhindern!
Das soll so bleiben!
Bei der Informationsveranstaltung mit über 160 beteiligten Bürgern am Montag,
den 29.02.2016 in der Gaststätte Gembdenkeller Großlöbichau, haben sich die
anwesenden Bürger nach Abstimmung durch den Versammlungsleiter Mehrheitlich, mit
einer einzigen Gegenstimme, ohne Enthaltung, für diese Vorgehensweise der BIG
und zu dem Beitritt zur AG Selbstverwaltung Thüringen, entschieden. Denn nur
wenn wir in Thüringen die Kraft der Bürger zum Erhalt unserer Grundrechte
bündeln, haben wir Erfolg gegen die Ideologen der Rot-Rot-Grüne Regierung. Wer
sich nicht wehrt und aufgibt, hat in der Demokratie schon Verloren!
Wenn die Bevölkerung ein tiefes Empfinden hat, übergangen zu werden, man könnte
auch sagen, Bevormundet wird. Damit steigt die Unzufriedenheit, die Bürger
fühlen sich in der Demokratie übergangen, was sich in großem Mistrauen gegenüber
der Regierung zeigt und zum Protest und Protestwählern führt. Gewaltbereite und
Trittbrettfahrer gibt es mittlerweile genug was uns PEGIDA und der Gleichen
zeigt, brauchen wir Das?
Schlimmer noch, es führt zu Nichtwählern (Es ist sowieso alles entschieden), mit
weit unter 30% Wahlbeteiligung. Wollen wir dann so eine Regierungsbildung? Mit
welchen Folgen?
Man braucht sich nur die Mogelpackung Vorschaltgesetz zur Gebietsreform, einmal
genau durchzulesen, dann wird einem die ganze Hinterhältigkeit des Entwurfs des
Gesetzes deutlich!
Was sind für Zuschnitte von Großkreisen und Kreisfreien Städten in der
Schublade?
Wie werden Gemeinden geschwächt? Oder wird Jena im Osten bis zur Autobahn A 9,
im Norden bis zur Landesgrenze und soll im Westen Teile des Landkreises Weimarer
Land eingemeindet werden, hat dann der Größenwahn noch Grenzen. Von den Kosten
für die Neuen Verwaltungsgebäude in den neu gebildeten Monsterkreisen ganz zu
schweigen!
Wir als BIG lehnen Radikalisierung und Gewalt ab, wir wollen friedlich im Sinne
unserer mündigen Bürger agieren!
Aber hat das auch die Regierung mit ihrem Gesetz zur Gebietsreform begriffen,
oder geht es nur um ideologische Arroganz einzelner Minister oder dem
Weltbürgermeister mit seinen überheblichen Dezernenten?
Wir wollen Keinen Verlust des Mitspracherechtes in der Kommune – Vom Entscheider
zum Bittsteller werden, und nur noch mit Schriftlicher Anfrage zum
Anhörungsrecht zu gelangen!
Wie wollen wir weiter Vorgehen? Beitritt zur AG Selbstverwaltung Thüringen
Was kostet die Vereinsmitgliedschaft in der AG Selbstverwaltung Thüringen i. G.
im Jahr?
In der Gründungsveranstaltung am 19.02.2016 in Altengönna wurde ein
Vereinsbeitrag für natürliche Personen in Höhe von 50 EUR und für juristische
Personen ein Beitrag von 100 EUR festgelegt. Wenn Sie kein Mitglied werden
möchten, können Sie auch Spenden überweisen. Sobald die Gemeinnützigkeit
anerkannt ist, können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Außerdem wollen Parlamentarier der R-R-G Regierung eine neue Initiative „Gesetz
zur Demokratie“ auf den parlamentarischen Weg bringen, die umfangreiche
Reglungen zu Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, bringen
sollen? Wir sollten diese Debatte bis zur Entscheidung im Landtag abwarten.
Wir können noch keine Unterschriften für das Volksbegehren sammeln!
Erst nach Inkrafttreten mit Veröffentlichung des Vorschaltgesetzes beginnt die
erste Unterschriftenaktion. Der Verein wird in Absprache mit dem
Landtagspräsidenten das Volksbegehren beantragen. Dafür benötigen wir 5000
Unterschriften.
Um einen Volksentscheid mit hoher Bürgerbeteiligung mit Aufschiebender Wirkung
zu erzwingen, brauchen wir das Volksbegehren!
Weitere Maßnahmen nach den Rechtlichen Erfordernissen werden dann zeitnah
folgen.
Von der BIG werden alle Bürger rechtzeitig informiert.
Kontakt zum Verein Selbstverwaltung Thüringen e. V. i. G. nachfolgende E-Mail
Adresse:
AG.Selbstverwaltung@web.de oder
Informationen und Anmeldungen über
AG Selbstverwaltung Thüringen.net
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11.3.2016, Zum Thema Gebietsreform habe ich folgenden Beitrag gefunden:
http://www.mdr.de/thueringen/nachrichten108.html#sprung1
Ist das Problem damit vom Tisch oder ist das wieder nur Hinhaltetaktik?
M. Ludwig
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Beitrag von Lepschi aus Großlöbichau vom 29.2.2016:
Ich denke man soll und kann nicht generell gegen eine Gebietsreform sein. Sie
wird wohl nicht aufzuhalten sein, wenngleich sie Herrn Schäuble bzw. eher uns
viel Geld kostet (man spricht derzeit von 115 Mio €). Aber es gibt da schon
ein paar Dinge gegen die wir uns noch wehren können und sollten. Da ist
zunächst die Art und Weise wie die durchgedrückt wird. Das Vorschaltgesetz ist
nunmehr in Kraft und weder das Veto der Bürgermeister noch der
Gemeindschaftverwaltungsleitung hatte bisher irgendwo eine Wichtung und die
Meinung der Bürger ...? Ich kenne bisher kein Forum, wo die angehört wurden. Wo
bleibt die hier die Demokratie ? Die mündigen Gemeindeeinwohner sollten doch
zumindestens durch mehrheitliche Willen äussern können, wohin der neue politisch
organisierte Weg der eigenen Gemeinde führen soll. Und ich denke eine
Erhaltung der Selbstverwaltung durch Gemeinderat bzw. Bürgermeister, eine
Erhaltung der über Jahre, Jahrzehnte errungenen guten Ergebnisse in
Großlöbichau (KITA , jaa auch z.B. die Endsorgung des Grünschnittabfall, der
positive Gemeindehaushalt usw.) sollten zukünftig durch Großlöbichauer selbst
bestimmt werden. In einer vielleicht auch neuen Gemeindschaftverwaltung kann
das realisiert werden. Eigentlich brauche ich keine kostenpflichtige
Straßenreinigung/Schneeräumung (machen wir 8 Häuser gemeinschaftlich selbst),
auch trotz evtl. Steigerungswert der Grundstücke - keine höheren Sätze für
Grunderwerbssteuer oder stetig steigende KITA - Gebühren, wenn der uns überhaupt
erhalten bleibt usw. Deshalb gehe ich heute abend zur Einwohnerversammlung
noch ist Zeit sich zu wehren.
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Beitrag von Christian aus Jena-Münchenroda vom 19.2.2016:
Ich kann die hier zu lesende
Stimmungsmache gegen eine Eingemeindung auch nicht nachvollziehen und bin
absolut Meinungskonform mit Frau Leppert. Fragen Sie doch mal in anderen
eingemeindeten Ortschaften wie Münchenroda oder Kunitz / Laasan nach. Z.B. in
Laasan sind die Bürger sehr zufrieden mit der Entwicklung nach 1994.
Beispielsweise wurde das Rat- und Brauhaus zwischen 1997 und 2004 durch die
Unterstützung von KIJ saniert. Weiterhin findet auch weiterhin dörfliches Leben
in Form von Kirmes, Heimatfesten oder ähnlichem statt. Ist ja nicht so, dass mit
dem Beitritt nach Jena alles aufgegeben wird. Das wir schlankere Strukturen
brauchen ist doch wohl allen klar.
Schöne Grüße
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Beitrag von Karena Leppert vom 19.2.2016:
Ich bin für eine Gebietsreform (hatte mir immer gewünscht, das Großlöbichau noch zu Jena
gehören wird und würde mir das auch jetzt wünschen. Ich weiß aber, dass das
nicht passieren wird). Das kleine Thüringen braucht keine 17 Kreise. Ich
vergleiche das immer mit der Wirtschaftsregion Nürnberg, die so groß ist wie
ganz Thüringen klein! Ich finde es gut, wenn die Verwaltung und diverse Behörden
"verschlankt" werden und finde deshalb auch die Planung zu den 8 Kreisen
richtig. Die Bedingungen wie sie jetzt sind, dass man entweder nach Camburg oder
nach Eisenberg fahren muss, finde ich weder "demokratisch" noch praktisch und
nicht "bürgernah". Aber daran wird sich ja wohl auch nichts ändern. Die
Verhandlungen um eine Gebietsreform laufen schon jahrelang. Da wird die
derzeitige Regierung wenigstens mal konsequent. Ich denke, dass es genügend Zeit zur Diskussion im Vorfeld gegeben hatte.
Deshalb verstehe ich auch das Stichwort "undemokratisch", was jetzt kursiert,
nicht angebracht. Rot-Rot-Grün wurde demokratisch gewählt und die Gebietsreform
gehörte mit zum Wahlprogramm. Das war alles bekannt. Soweit meine
Meinung.
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Beitrag von Steffen Rogge vom 14.2.2016:
Und weil es so grotesk ist ein Auszug aus dem Bericht des Innenministeriums:
Landesregierung plant Gesetz zum 1. Juli
Die Thüringer Landesregierung drückt bei der Gebietsreform aufs Tempo. Das
Kabinett einigte sich am Dienstag auf den weiteren Fahrplan zur Reform und
verständigte sich auf das so genannte Vorschaltgesetz. Laut Innenminister Holger
Poppenhäger (SPD) soll es am 23. Februar erstmals im Kabinett beraten werden.
Thüringens Innenminister zufolge werden mit dem Vorschaltgesetz die Größen der
künftigen Landkreise, Städte und Gemeinden verbindlich festgeschrieben. Außerdem
solle das Gesetz regeln, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe das Land
Zusammenschlüsse finanziell unterstützt. Sollte das Gesetz Ende Juni 2016 vom
Landtag beschlossen werden, könnte es schon am 1. Juli in Kraft treten.
Geld für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse
Ein Mann in Anzug und Krawatte steht an einem Pult und spricht in ein Mikrofon.
Er macht mit der rechten Hand eine Bewegung.
Holger Poppenhäger
Poppenhäger will Gemeinden die Entscheidung für freiwillige Fusionen mit einem
Entschuldungsprogramm erleichtern. Eine Teilentschuldung durch das Land sei
allerdings nur für finanziell angeschlagene Städte und Gemeinden vorgesehen. "Es
geht um Bedürftigkeit", sagte Poppenhäger.
Mit dem Vorschaltgesetz seien die Voraussetzungen für freiwillige
Gemeindezusammenschlüsse gegeben, die bis Herbst 2017 möglich seien. "Ich
ermutige alle, schon jetzt Gespräche zu führen", sagte Thüringens Innenminister.
Er hoffe, dass nicht viele Gemeindezusammenschlüsse per Gesetz festgelegt werden
müssten.
Gemeinde- und Städtebund: "Im Schweinsgalopp durchpeitschen"
Der Gemeinde- und Städtebund kritisierte das Ziel der Regierung, das Gesetz bis
zum Sommer zu beschließen. Es solle offenbar im Schweinsgalopp durchgepeitscht
werden, ohne die betroffenen Kommunen vorher ausreichend zu Wort kommen zu
lassen. Kritik am Zeitplan der Landesregierung äußerte auch die Opposition.
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Fiedler, sagte
am Dienstag: Mit dem Vorhaben, bis zum 1. Januar 2018 eine komplette
Gebietsreform durchzuziehen, gehe Rot-Rot-Grün erhebliche verfassungsrechtliche
und praktische Risiken ein. Der angekündigte Zeitplan der Regierung sei
unverantwortlich und schneide substantielle Mitsprachemöglichkeiten der Bürger
ab.
Der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag, Jörg Henke, sagte:
"Anstatt starre Vorgaben für die Größe und Einwohnerzahl von Kreisen und
kreisfreien Städten zu machen, sollten besser die bestehenden
Verwaltungsgemeinschaften reformiert und freiwillige Zusammenschlüsse gefördert
werden, ohne sich auf die Land- und Einheitsgemeinde zu versteifen."
Rot-Rot-Grün will die Gebietsreform bis Anfang 2018 umsetzen. Die Pläne sehen
vor, dass Landkreise künftig zwischen 130.000 und 250.000 Einwohner haben. In
den Gemeinden sollen mindestens 6.000 Menschen wohnen.
Der Fahrplan der Landesregierung zur Gebietsreform:
23. Februar: Vorschaltgesetz zur Gebietsreform mit Eckwerten für Kreis- und
Gemeindegrößen und Entschuldungsprogramm im Kabinett
März/April: Anhörung der Kommunalverbände zum Gesetzentwurf
April: Zweiter Kabinettdurchgang und Überleitung des Gesetzentwurfs an den
Landtag
20./21. April: Erste Lesung im Landtag
23./24. Juni: Verabschiedung im Landtag
1. Juli: Inkrafttreten des Gesetzes zur Gebietsreform
1. Juli: Beginn der Phase freiwilliger Gemeindefusionen bis Herbst 2017
2. Halbjahr: Vorschlag für die künftige Kreisstruktur durch Innenminister Holger
Poppenhäger
2017: Vorschläge der Regierung für eine Verwaltungsreform
Dezember 2017: Landtagsentscheidung zur künftigen Kreisstruktur und
Gemeindefusionen per Gesetz
1. Januar 2018: Neue Gebietsstruktur in Thüringen
Es bleibt nur noch Handeln!
Ich füge hier noch den Link zum Gesetzesentwurf bei. Damit können sich alle
ein Bild machen:
http://www.mdr.de/thueringen/vorschaltgesetz-gesetzentwurf100.html
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Beitrag von Siegfried Küchler vom 25.1.2016:
Neues zur Gebietsreform!
Liebe Einwohner von Großlöbichau und Kleinlöbichau, es ist höchste Zeit, dass wir uns von der Ortsgruppe der CDU Großlöbichau, wider an euch in Sachen Gebietsreform wenden!
Wer die OTZ Beiträge der letzten Woche (vom 15.01.2016):
- Gebietsreform im Schnelldurchlauf oder
- Bürgermeister und Gemeinderäte der VG Dornburg Camburg lehnen die Gebietsreform ab.
Ich kann da nur hinzufügen, wehrt euch gegen eine zwangsweise Angliederung an die Stadt Jena,
und die Gebietsreform, denn die ist geplant!
Die Rot-Rot-Grüne Landesregierung plant bis zum 01. Juli 2016 das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform im Schweins Galopp, ohne große Bürgerbeteiligung durchzupeitschen.
Unser höchstes Gut, die kommunale Selbstverwaltung, in einer funktionierenden Verwaltungs- gemeinschaft soll abgeschafft werden.
Unsere demokratisch gewählten ehrenamtlichen Bürgermeister und Gemeinderäte, die zum Wohle der Dorfgemeinschaft angetreten sind, werden abgeschafft, damit geht unsere Eigenständigkeit verloren. Ich empfehle allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Internetportal sich die Nachteile die uns in der Stadt Jena erwarten durchzulesen, oder sich mit den Einwohnern der bereits eingemeindeten Orte wie Isserstedt, Münchenroda oder Wogau - Jenaprießnitz zu unterhalten.
Das Argument der Ideologen zur Befürwortung der Gebietsreform mit demografischem Wandel oder Kosteneinsparungen zu begründen ist für unsere Verhältnisse eine Lüge!
Für die einzelnen Familien kommen finanzielle mehr Belastungen zwischen 800,00 € und 2000,00 € im Jahr zu. Allein durch höhere Steuern, Straßenausbaubeiträge, Straßenreinigung, Friedhofgebühren Satzung, Kita Gebühren, Regionalklasse KFZ Versicherung von 2 auf 5 um nur die wichtigsten zu nennen. Man braucht nur die 175 Rechtsverordnungen und Gebührensatzungen der Stadt Jena im Internet aufzurufen. – Brauchen wir die in unserer Gemeinde?
In den Gemeinden wird viel auf kurzem Weg zwischen Einwohnern Bürgermeiste und Ratsmitgliedern ohne großen Verwaltungsaufwand geklärt und entschieden, was soll dann billiger und effektiver werden?
Notwendiger wäre eine Verwaltung und Funktionalreform um Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft von der Bürokratie, zu entlasten. Und eine Gebietsreform auf freiwilliger Basis, wer sich zusammenschließen will, soll die Möglichkeit haben.
Wir dürfen nicht zulassen dass sich die Geschichte widerholt, und wir unsere erkämpfte demokratische Eigenständigkeit in den Gemeinden gegen Zentralismus und Gleichschaltung unserer Grundrechte berauben werden! Was wird aus unseren Gemeindeimmobilien, unseren Vereinen,
unseren Kirchen und den Zuwendungen der Gemeinde dazu?
Sollen wir das Alles aufgeben?
Die letzte Weihnachtsbaum Aktion unserer FFW war doch eine gelungene Aktion und ein Ausdruck dörflichen Zusammenlebens, hier noch mal vielen Dank an die FFW!
Wir würden uns eine rege Diskussion im Gästebuch des Internetportals von Großlöbichau dazu wünschen!
Sagt eure Meinung.
S. Küchler
Beitrag von Siegfried Küchler, März 2015
"Nachteile einer zwangsweisen bzw. staatlich verordneten Gebietsreform zur
Angliederung der Selbständigen Gemeinde Groß- und Kleinlöbichau zum Stadtgebiet
Jena ohne erkennbaren Vorteil oder Kosteneinsparung für die Bürger unserer
Gemeinde!
- Aufgabe der Eigenständigkeit! Keine Wahl des Bürgermeisters und des
Gemeinderates. Nur Wahl des Ortschaftsrates (ohne Stimmrecht) nur zur Anhörung
ohne Befugnis zur Teilnahme an Stadtratssitzungen. Das Mitspracherecht in
Entscheidungsgremien wie z. B. Zweckverbände (Jena Wasser, Entsorgung usw.)
geht verloren.
- Verlust des Entscheidungsrechts zur Schadstoffklassenerhöhung der
Mülldeponie!
- Bewirtschaftung und Entscheidungsbefugnis des Kindergartens durch die
Kommunalverwaltung der Stadt Jena! Keine eigene Essenversorgung der Kinder,
neue Gebührenverordnung.
- Baurecht der Stadt Jena mit neuer Gebührenordnung! Antrag mit
kostenpflichtigem Bescheid für Gerüststellung, Baumateriallagerung zur
Benutzung von Gemeindeflächen. Rückbau von nicht nachweisbaren Bauten mit
Behördlicher Genehmigung
- Friedhofsordnung der Stadt Jena! Gebührennachforderungen für Liegezeiten,
ständige Prüfung der Grabsteinbefestigung, kein kostenloses Gießwasser
- Grundsteuererhöhung! Die großen ehemaligen Bauerngehöfte die keine
Landwirtschaft mehr betreiben, unterliegen der vollen Besteuerung.
(Hofnachfolge, Kosten der Erhaltung der Gebäude, Folgen der demographischen
Entwicklung zur Erhaltung der Dörfer und der Dorfkerne bei der Eingemeindung
in die Stadt Jena mit den umfangreichen Nachfolgekosten wie
Straßenausbaubeiträge und Straßenreinigung, Kosten für Oberflächenwasser).
- Straßenausbaubeiträge nach Satzung der Stadt Jena! nach lfd. m des
Eigengrundstücks.
- Straßenreinigung gebührenpflichtig nach lfd. m des Eigengrundstücks!
- Parkordnung mit Sanktionen auf Gemeinde eigenen Straßen und Plätzen! Kauf
von Parkplätzen. Auf Straßen (z.B. Ringstraße 3,5 m Breite) kein Parken von
Kfz mehr - Sanktionen
- Alle Gemeinde eigenen Immobilien werden Eigentum der Stadt Jena!
Eigenverwertung prüfen? Wohnhäuser, Kindergarten, Feuerwehr, Gemeindehaus,
Gaststädte, Wald und Streuobstwiesen,
- Verlust der Gewerbesteuereinnahmen und der Einnahmen der Mülldeponie zum
Wohle der Bürger und der Gemeinde! (Was wird mit Gemeindevermögen wie
Rücklagen)
- Verlust der Eigenständigkeit der Gemeindearbeiter und deren Einsatz in der
Gemeinde!
- Verlust des Mitspracherechtes bei Naturschutz- und
Landschaftsschutzmaßnahmen und Landwirtschaftlichen Vorhaben!
- Sonderstellung kleiner eingefriedeter Gartengrundstücke mit Obstbäumen.
Diese werden ohne Befugnis des Eigentümers unter besonderen Landschaftsschutz
(Streuobstwiese) gestellt mit besonderen Auflagen der Bewirtschaftung.
(Entfernen dürrer Obstbäume etc. Nachpflanzungen neuer Obstgehölze – nur mit
Antrag und Genehmigung – kostenpflichtig)
- Baumsatzung der Stadt Jena -
Entnahme jeglicher Bäume und Gehölze nur nach genehmigtem kostenpflichtigem
Bescheid.
- Grünschnitt, Baumschnitt - wenn keine schriftlich beantragte
Eigenkompostierung mit deren Verwertung nachgewiesen werden kann ist nur
kostenpflichtige Abgabe und Entsorgung vorgeschrieben."
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Vielen Dank für diese Beiträge! Auf euern Kommentar dazu im
Gästebuch sind wir gespannt.
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