Gebietsreform

 
BIG Bürgerinitiative Großlöbichau

Thüringer Bürgeraufruf zur Gebietsreform

Bitte ausdrucken, Unterschriften sammeln und beim Bürgermeister abgeben.

Bürgeraufruf

Unterschriftenliste



Einladung zur Diskussion und weiteren Schritten zur Gebietsreform für Freitag, 1.7.2016 um 18 Uhr in den Rathaussaal Kahla, Markt 10.
Mit Wolfgang Fiedler und Dr. Mario Voigt.

 

Link zum Flugblatt: Gebietsreform - nein danke.

 

3.6.2016 - von Siegfried Küchler

Erfurt - "Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ist nicht mehr als eine Beruhigungspille." Dieses Fazit zog der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Wolfgang Fiedler, nach der Vorstellung der "Großen Landgemeinde" durch die kommunalpolitischen Sprecher von Grünen, SPD und Linken am Donnerstag. "Verkauft wird das Ganze als großes Zugeständnis zum Teilerhalt der Selbstbestimmung der VG-Gemeinden.

Tatsächlich versucht Rot-Rot-Grün nur, die Widerstände von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zu schleifen", kritisierte Fiedler die Aussagen der Koalitionäre, die "Privilegien" der "Großen Landgemeinde" lediglich auf eine Legislaturperiode zu begrenzen.

"Für die Kommunen ist dieser Vorschlag ein Weg ohne Wiederkehr, der eine verlässliche Perspektive für die Verwaltungsgemeinschaft nicht ersetzen kann", so Fiedler weiter. Völlig unzureichend ist aus seiner Sicht auch die Untergrenze von 1000 Einwohnern pro Gemeinde in dieser neuen Konstruktion:

65 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden Thüringens erreichen diese Zahl nicht. "Auf die vage Aussicht, als ,Große Landgemeinde' wenigstens Teile ihrer Selbstbestimmungsrechte zu bewahren, werden die Verwaltungsgemeinschaften nun auf Gemeindeebene zu Fusionen genötigt. Wo hier der Fortschritt liegen soll, ist schwer zu vermitteln", sagte der CDU-Innenpolitiker.

"Es ist schon bezeichnend, dass die Regierungsfraktionen ihrem eigenen Innenminister mit diesem unüberlegten Schnellschuss an den Karren fahren.

Wir werden dieser Flickschusterei ein umfangreiches Antragspaket entgegensetzen, das Verwaltungsgemeinschaften die freiwillige Möglichkeit zur territorialen Weiterentwicklung einräumt", kündigte Fiedler entsprechende parlamentarische Initiativen nach der Auswertung der öffentlichen Anhörung am 9. Juni im Innenausschuss zum Vorschaltgesetz an.

"Unsere zentrale Forderung bleibt: Die Verwaltungsgemeinschaften brauchen eine gesetzlich verankerte, dauerhafte Zukunftsoption - und kein Gnadenbrot auf Zeit."

Zentralismus und Gleichschaltung lassen grüßen!

 


11.3.2016
Zusammenfassung der Meinung der

Bürgerinitiative Groß- und Kleinlöbichau = B I G

Information zu den Aktivitäten der Bürgerinitiative Bürger für Bürger!
Wir wollen Unsere Grundrechte in einer freiheitlichen Demokratie wahrnehmen!
Die Gründung der B I G erfolgte mit der ersten Zusammenkunft am Dienstag, den 16.02.2016 in der Gaststätte Gembdenkeller Großlöbichau, dabei wurde ein Führungsteam aus Bürgern der Gemeinde gebildet zur Koordinierung der anstehenden Aufgaben.
Dieses Gremium traf sich am 18.02.2016 um die Zielbestimmung der B I G festzulegen mit der Vorbereitung einer umfassenden Informationsveranstaltung mit viel Bürgerbeteiligung am Montag, den 29.02.2016 in der Gaststätte Gembdenkeller Großlöbichau. Dazu hatten sich der Bürgermeister, Erster Beigeordneter, Gemeinderatsmitglieder, VG Vorsitzender H. Kramer sowie der Sprecher der AG Selbstverwaltung Thüringen M. Döring und weitere Bürgermeister angrenzender Gemeinden, die alle als mündige Bürger und nicht in ihren Funktionen, zum Thema Gebietsreform, die anwesenden Bürger aufklärten und damit ihr Votum gegen die gegenwärtige Fassung des Vorschaltgesetz zur Gebietsreform die im Schweins Galopp, ohne große Bürgerbeteiligung bis zum 1. Juli durchgepeitscht werden soll, umfassend mit für und wider, die über 200 anwesenden Bürger, informierten.
Alle Redebeiträge und Meinungen sind in den Protokollen zu diesen Veranstaltungen von Christian Mehlberg, nachzulesen!
Zeitgleich zu unseren Aktivitäten der B I G, hat sich Thüringenweit, eine Bürgerbewegung zu diesem Thema gebildet. Und zwar die AG Selbstverwaltung Thüringen i. G. die als Selbständige e. V. Thüringenweit unsere Interessen, in einer großen Bürgerbeteiligung juristisch vertreten kann.
Die Forderung der AG ist deckungsgleich mit unseren Forderungen der B I G:
Erhalt der Eigenständigkeit unserer Land Gemeinden mit Selbstverwaltung!
Erhaltung der funktionierenden Verwaltungsgemeinschaften (Die sich seit einem Vierteljahrhundert mit Ehrenamtlichen Bürgermeistern und Gemeinderäten entwickelt und bewährt haben) !
Keine Eingemeindung, auch nicht zwangsweise!
Ablehnung der Bildung von Monsterkreisen bei der Gebietsreform!
Statt dessen Verwaltung und Funktionalreform - mit Kreisübergreifenden Projekten, wie in Rheinland Pfalz und weiteren Planungsansätzen zu unseren Nachbarkreisen!
Wir brauchen keinen Zentralismus mit Gleichschaltung, das führt zum Diktat der Verwaltung und der Entmündigung der Bürger! Wie viel kostet eine Gebietsreform wirklich und wer soll sie bezahlen?
Nicht die Bürger sind für die Verwaltung da, sondern die Verwaltung für die Bürger!
Wie viel Verwaltung braucht der ländliche Raum und zu welchen Kosten für die Bürger?
Wir haben uns Zeitig, seit 1994, mit der Gebietsreform und der immer wiederkehrenden Frage Eingemeindung nach Jena auseinander gesetzt, und konnten es bis jetzt zum Wohle der Gemeinde und der dörflichen Gemeinschaft, verhindern! Das soll so bleiben!
Bei der Informationsveranstaltung mit über 160 beteiligten Bürgern am Montag, den 29.02.2016 in der Gaststätte Gembdenkeller Großlöbichau, haben sich die anwesenden Bürger nach Abstimmung durch den Versammlungsleiter Mehrheitlich, mit einer einzigen Gegenstimme, ohne Enthaltung, für diese Vorgehensweise der BIG und zu dem Beitritt zur AG Selbstverwaltung Thüringen, entschieden. Denn nur wenn wir in Thüringen die Kraft der Bürger zum Erhalt unserer Grundrechte bündeln, haben wir Erfolg gegen die Ideologen der Rot-Rot-Grüne Regierung. Wer sich nicht wehrt und aufgibt, hat in der Demokratie schon Verloren!
Wenn die Bevölkerung ein tiefes Empfinden hat, übergangen zu werden, man könnte auch sagen, Bevormundet wird. Damit steigt die Unzufriedenheit, die Bürger fühlen sich in der Demokratie übergangen, was sich in großem Mistrauen gegenüber der Regierung zeigt und zum Protest und Protestwählern führt. Gewaltbereite und Trittbrettfahrer gibt es mittlerweile genug was uns PEGIDA und der Gleichen zeigt, brauchen wir Das?
Schlimmer noch, es führt zu Nichtwählern (Es ist sowieso alles entschieden), mit weit unter 30% Wahlbeteiligung. Wollen wir dann so eine Regierungsbildung? Mit welchen Folgen?

Man braucht sich nur die Mogelpackung Vorschaltgesetz zur Gebietsreform, einmal genau durchzulesen, dann wird einem die ganze Hinterhältigkeit des Entwurfs des Gesetzes deutlich!
Was sind für Zuschnitte von Großkreisen und Kreisfreien Städten in der Schublade?
Wie werden Gemeinden geschwächt? Oder wird Jena im Osten bis zur Autobahn A 9, im Norden bis zur Landesgrenze und soll im Westen Teile des Landkreises Weimarer Land eingemeindet werden, hat dann der Größenwahn noch Grenzen. Von den Kosten für die Neuen Verwaltungsgebäude in den neu gebildeten Monsterkreisen ganz zu schweigen!

Wir als BIG lehnen Radikalisierung und Gewalt ab, wir wollen friedlich im Sinne unserer mündigen Bürger agieren!
Aber hat das auch die Regierung mit ihrem Gesetz zur Gebietsreform begriffen, oder geht es nur um ideologische Arroganz einzelner Minister oder dem Weltbürgermeister mit seinen überheblichen Dezernenten?
Wir wollen Keinen Verlust des Mitspracherechtes in der Kommune – Vom Entscheider zum Bittsteller werden, und nur noch mit Schriftlicher Anfrage zum Anhörungsrecht zu gelangen!

Wie wollen wir weiter Vorgehen? Beitritt zur AG Selbstverwaltung Thüringen

Was kostet die Vereinsmitgliedschaft in der AG Selbstverwaltung Thüringen i. G. im Jahr?
In der Gründungsveranstaltung am 19.02.2016 in Altengönna wurde ein Vereinsbeitrag für natürliche Personen in Höhe von 50 EUR und für juristische Personen ein Beitrag von 100 EUR festgelegt. Wenn Sie kein Mitglied werden möchten, können Sie auch Spenden überweisen. Sobald die Gemeinnützigkeit anerkannt ist, können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Außerdem wollen Parlamentarier der R-R-G Regierung eine neue Initiative „Gesetz zur Demokratie“ auf den parlamentarischen Weg bringen, die umfangreiche Reglungen zu Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, bringen sollen? Wir sollten diese Debatte bis zur Entscheidung im Landtag abwarten.
Wir können noch keine Unterschriften für das Volksbegehren sammeln!
Erst nach Inkrafttreten mit Veröffentlichung des Vorschaltgesetzes beginnt die erste Unterschriftenaktion. Der Verein wird in Absprache mit dem Landtagspräsidenten das Volksbegehren beantragen. Dafür benötigen wir 5000 Unterschriften.
Um einen Volksentscheid mit hoher Bürgerbeteiligung mit Aufschiebender Wirkung zu erzwingen, brauchen wir das Volksbegehren!
Weitere Maßnahmen nach den Rechtlichen Erfordernissen werden dann zeitnah folgen.
Von der BIG werden alle Bürger rechtzeitig informiert.
Kontakt zum Verein Selbstverwaltung Thüringen e. V. i. G. nachfolgende E-Mail Adresse:
AG.Selbstverwaltung@web.de oder Informationen und Anmeldungen über
AG Selbstverwaltung Thüringen.net 

 


11.3.2016, Zum Thema Gebietsreform habe ich folgenden Beitrag gefunden:

http://www.mdr.de/thueringen/nachrichten108.html#sprung1

Ist das Problem damit vom Tisch oder ist das wieder nur Hinhaltetaktik?

M. Ludwig

 


Beitrag von Lepschi aus Großlöbichau vom 29.2.2016:

Ich denke man soll und kann nicht generell gegen eine Gebietsreform sein. Sie wird wohl nicht aufzuhalten sein, wenngleich sie Herrn Schäuble bzw. eher uns viel Geld kostet (man spricht derzeit von 115 Mio €).
Aber es gibt da schon ein paar Dinge gegen die wir uns noch wehren können und sollten.
Da ist zunächst die Art und Weise wie die durchgedrückt wird. Das Vorschaltgesetz ist nunmehr in Kraft und weder das Veto der Bürgermeister noch der Gemeindschaftverwaltungsleitung hatte bisher irgendwo eine Wichtung und die Meinung der Bürger ...? Ich kenne bisher kein Forum, wo die angehört wurden. Wo bleibt die hier die Demokratie ?
Die mündigen Gemeindeeinwohner sollten doch zumindestens durch mehrheitliche Willen äussern können, wohin der neue politisch organisierte Weg der eigenen Gemeinde führen soll.
Und ich denke eine Erhaltung der Selbstverwaltung durch Gemeinderat bzw. Bürgermeister, eine Erhaltung der über Jahre, Jahrzehnte errungenen guten Ergebnisse in Großlöbichau (KITA , jaa auch z.B. die Endsorgung des Grünschnittabfall, der positive Gemeindehaushalt usw.) sollten zukünftig durch Großlöbichauer selbst bestimmt werden.
In einer vielleicht auch neuen Gemeindschaftverwaltung kann das realisiert werden.
Eigentlich brauche ich keine kostenpflichtige Straßenreinigung/Schneeräumung (machen wir 8 Häuser gemeinschaftlich selbst), auch trotz evtl. Steigerungswert der Grundstücke - keine höheren Sätze für Grunderwerbssteuer oder stetig steigende KITA - Gebühren, wenn der uns überhaupt erhalten bleibt usw.
Deshalb gehe ich heute abend zur Einwohnerversammlung noch ist Zeit sich zu wehren.

 


Beitrag von Christian aus Jena-Münchenroda vom 19.2.2016:

Ich kann die hier zu lesende Stimmungsmache gegen eine Eingemeindung auch nicht nachvollziehen und bin absolut Meinungskonform mit Frau Leppert. Fragen Sie doch mal in anderen eingemeindeten Ortschaften wie Münchenroda oder Kunitz / Laasan nach. Z.B. in Laasan sind die Bürger sehr zufrieden mit der Entwicklung nach 1994. Beispielsweise wurde das Rat- und Brauhaus zwischen 1997 und 2004 durch die Unterstützung von KIJ saniert. Weiterhin findet auch weiterhin dörfliches Leben in Form von Kirmes, Heimatfesten oder ähnlichem statt. Ist ja nicht so, dass mit dem Beitritt nach Jena alles aufgegeben wird. Das wir schlankere Strukturen brauchen ist doch wohl allen klar.
Schöne Grüße

 
Beitrag von Karena Leppert vom 19.2.2016:

Ich bin für eine Gebietsreform (hatte mir immer gewünscht, das Großlöbichau noch zu Jena gehören wird und würde mir das auch jetzt wünschen. Ich weiß aber, dass das nicht passieren wird). Das kleine Thüringen braucht keine 17 Kreise. Ich vergleiche das immer mit der Wirtschaftsregion Nürnberg, die so groß ist wie ganz Thüringen klein! Ich finde es gut, wenn die Verwaltung und diverse Behörden "verschlankt" werden und finde deshalb auch die Planung zu den 8 Kreisen richtig. Die Bedingungen wie sie jetzt sind, dass man entweder nach Camburg oder nach Eisenberg fahren muss, finde ich weder "demokratisch" noch praktisch und nicht "bürgernah". Aber daran wird sich ja wohl auch nichts ändern. Die Verhandlungen um eine Gebietsreform laufen schon jahrelang. Da wird die derzeitige Regierung wenigstens mal konsequent. Ich denke, dass es genügend Zeit zur Diskussion im Vorfeld gegeben hatte. Deshalb verstehe ich auch das Stichwort "undemokratisch", was jetzt kursiert, nicht angebracht. Rot-Rot-Grün wurde demokratisch gewählt und die Gebietsreform gehörte mit zum Wahlprogramm. Das war alles bekannt.
Soweit meine Meinung.

 
Beitrag von Steffen Rogge vom 14.2.2016:

Und weil es so grotesk ist ein Auszug aus dem Bericht des Innenministeriums:

Landesregierung plant Gesetz zum 1. Juli
Die Thüringer Landesregierung drückt bei der Gebietsreform aufs Tempo. Das Kabinett einigte sich am Dienstag auf den weiteren Fahrplan zur Reform und verständigte sich auf das so genannte Vorschaltgesetz. Laut Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) soll es am 23. Februar erstmals im Kabinett beraten werden.

Thüringens Innenminister zufolge werden mit dem Vorschaltgesetz die Größen der künftigen Landkreise, Städte und Gemeinden verbindlich festgeschrieben. Außerdem solle das Gesetz regeln, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe das Land Zusammenschlüsse finanziell unterstützt. Sollte das Gesetz Ende Juni 2016 vom Landtag beschlossen werden, könnte es schon am 1. Juli in Kraft treten.

Geld für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse

Ein Mann in Anzug und Krawatte steht an einem Pult und spricht in ein Mikrofon. Er macht mit der rechten Hand eine Bewegung.
Holger Poppenhäger
Poppenhäger will Gemeinden die Entscheidung für freiwillige Fusionen mit einem Entschuldungsprogramm erleichtern. Eine Teilentschuldung durch das Land sei allerdings nur für finanziell angeschlagene Städte und Gemeinden vorgesehen. "Es geht um Bedürftigkeit", sagte Poppenhäger.

Mit dem Vorschaltgesetz seien die Voraussetzungen für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse gegeben, die bis Herbst 2017 möglich seien. "Ich ermutige alle, schon jetzt Gespräche zu führen", sagte Thüringens Innenminister. Er hoffe, dass nicht viele Gemeindezusammenschlüsse per Gesetz festgelegt werden müssten.

Gemeinde- und Städtebund: "Im Schweinsgalopp durchpeitschen"

Der Gemeinde- und Städtebund kritisierte das Ziel der Regierung, das Gesetz bis zum Sommer zu beschließen. Es solle offenbar im Schweinsgalopp durchgepeitscht werden, ohne die betroffenen Kommunen vorher ausreichend zu Wort kommen zu lassen. Kritik am Zeitplan der Landesregierung äußerte auch die Opposition.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Fiedler, sagte am Dienstag: Mit dem Vorhaben, bis zum 1. Januar 2018 eine komplette Gebietsreform durchzuziehen, gehe Rot-Rot-Grün erhebliche verfassungsrechtliche und praktische Risiken ein. Der angekündigte Zeitplan der Regierung sei unverantwortlich und schneide substantielle Mitsprachemöglichkeiten der Bürger ab.

Der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag, Jörg Henke, sagte: "Anstatt starre Vorgaben für die Größe und Einwohnerzahl von Kreisen und kreisfreien Städten zu machen, sollten besser die bestehenden Verwaltungsgemeinschaften reformiert und freiwillige Zusammenschlüsse gefördert werden, ohne sich auf die Land- und Einheitsgemeinde zu versteifen."

Rot-Rot-Grün will die Gebietsreform bis Anfang 2018 umsetzen. Die Pläne sehen vor, dass Landkreise künftig zwischen 130.000 und 250.000 Einwohner haben. In den Gemeinden sollen mindestens 6.000 Menschen wohnen.

Der Fahrplan der Landesregierung zur Gebietsreform:

23. Februar: Vorschaltgesetz zur Gebietsreform mit Eckwerten für Kreis- und Gemeindegrößen und Entschuldungsprogramm im Kabinett
März/April: Anhörung der Kommunalverbände zum Gesetzentwurf
April: Zweiter Kabinettdurchgang und Überleitung des Gesetzentwurfs an den Landtag
20./21. April: Erste Lesung im Landtag
23./24. Juni: Verabschiedung im Landtag
1. Juli: Inkrafttreten des Gesetzes zur Gebietsreform
1. Juli: Beginn der Phase freiwilliger Gemeindefusionen bis Herbst 2017
2. Halbjahr: Vorschlag für die künftige Kreisstruktur durch Innenminister Holger Poppenhäger
2017: Vorschläge der Regierung für eine Verwaltungsreform
Dezember 2017: Landtagsentscheidung zur künftigen Kreisstruktur und Gemeindefusionen per Gesetz
1. Januar 2018: Neue Gebietsstruktur in Thüringen

Es bleibt nur noch Handeln!

Ich füge hier noch den Link zum Gesetzesentwurf bei. Damit können sich alle ein Bild machen:
http://www.mdr.de/thueringen/vorschaltgesetz-gesetzentwurf100.html

 
Beitrag von Siegfried Küchler vom 25.1.2016:

Neues zur Gebietsreform!

Liebe Einwohner von Großlöbichau und Kleinlöbichau, es ist höchste Zeit, dass wir uns von der Ortsgruppe der CDU Großlöbichau, wider an euch in Sachen Gebietsreform wenden!
Wer die OTZ Beiträge der letzten Woche (vom 15.01.2016):
- Gebietsreform im Schnelldurchlauf oder
- Bürgermeister und Gemeinderäte der VG Dornburg Camburg lehnen die Gebietsreform ab.

Ich kann da nur hinzufügen, wehrt euch gegen eine zwangsweise Angliederung an die Stadt Jena, und die Gebietsreform, denn die ist geplant!
Die Rot-Rot-Grüne Landesregierung plant bis zum 01. Juli 2016 das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform im Schweins Galopp, ohne große Bürgerbeteiligung durchzupeitschen. Unser höchstes Gut, die kommunale Selbstverwaltung, in einer funktionierenden Verwaltungs- gemeinschaft soll abgeschafft werden.
Unsere demokratisch gewählten ehrenamtlichen Bürgermeister und Gemeinderäte, die zum Wohle der Dorfgemeinschaft angetreten sind, werden abgeschafft, damit geht unsere Eigenständigkeit verloren. Ich empfehle allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Internetportal sich die Nachteile die uns in der Stadt Jena erwarten durchzulesen, oder sich mit den Einwohnern der bereits eingemeindeten Orte wie Isserstedt, Münchenroda oder Wogau - Jenaprießnitz zu unterhalten.
Das Argument der Ideologen zur Befürwortung der Gebietsreform mit demografischem Wandel oder Kosteneinsparungen zu begründen ist für unsere Verhältnisse eine Lüge!
Für die einzelnen Familien kommen finanzielle mehr Belastungen zwischen 800,00 € und 2000,00 € im Jahr zu. Allein durch höhere Steuern, Straßenausbaubeiträge, Straßenreinigung, Friedhofgebühren Satzung, Kita Gebühren, Regionalklasse KFZ Versicherung von 2 auf 5 um nur die wichtigsten zu nennen. Man braucht nur die 175 Rechtsverordnungen und Gebührensatzungen der Stadt Jena im Internet aufzurufen. – Brauchen wir die in unserer Gemeinde?
In den Gemeinden wird viel auf kurzem Weg zwischen Einwohnern Bürgermeiste und Ratsmitgliedern ohne großen Verwaltungsaufwand geklärt und entschieden, was soll dann billiger und effektiver werden? Notwendiger wäre eine Verwaltung und Funktionalreform um Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft von der Bürokratie, zu entlasten. Und eine Gebietsreform auf freiwilliger Basis, wer sich zusammenschließen will, soll die Möglichkeit haben.
Wir dürfen nicht zulassen dass sich die Geschichte widerholt, und wir unsere erkämpfte demokratische Eigenständigkeit in den Gemeinden gegen Zentralismus und Gleichschaltung unserer Grundrechte berauben werden! Was wird aus unseren Gemeindeimmobilien, unseren Vereinen, unseren Kirchen und den Zuwendungen der Gemeinde dazu?
Sollen wir das Alles aufgeben?
Die letzte Weihnachtsbaum Aktion unserer FFW war doch eine gelungene Aktion und ein Ausdruck dörflichen Zusammenlebens, hier noch mal vielen Dank an die FFW!
Wir würden uns eine rege Diskussion im Gästebuch des Internetportals von Großlöbichau dazu wünschen!

Sagt eure Meinung.
S. Küchler




Beitrag von Siegfried Küchler, März 2015

"Nachteile einer zwangsweisen bzw. staatlich verordneten Gebietsreform zur Angliederung der Selbständigen Gemeinde Groß- und Kleinlöbichau zum Stadtgebiet Jena ohne erkennbaren Vorteil oder Kosteneinsparung für die Bürger unserer Gemeinde!

  • Aufgabe der Eigenständigkeit! Keine Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderates. Nur Wahl des Ortschaftsrates (ohne Stimmrecht) nur zur Anhörung ohne Befugnis zur Teilnahme an Stadtratssitzungen. Das Mitspracherecht in Entscheidungsgremien wie z. B. Zweckverbände (Jena Wasser, Entsorgung usw.) geht verloren.
     
  • Verlust des Entscheidungsrechts zur Schadstoffklassenerhöhung der Mülldeponie!
     
  • Bewirtschaftung und Entscheidungsbefugnis des Kindergartens durch die Kommunalverwaltung der Stadt Jena! Keine eigene Essenversorgung der Kinder, neue Gebührenverordnung.
     
  • Baurecht der Stadt Jena mit neuer Gebührenordnung! Antrag mit kostenpflichtigem Bescheid für Gerüststellung, Baumateriallagerung zur Benutzung von Gemeindeflächen. Rückbau von nicht nachweisbaren Bauten mit Behördlicher Genehmigung
     
  • Friedhofsordnung der Stadt Jena! Gebührennachforderungen für Liegezeiten, ständige Prüfung der Grabsteinbefestigung, kein kostenloses Gießwasser
     
  • Grundsteuererhöhung! Die großen ehemaligen Bauerngehöfte die keine Landwirtschaft mehr betreiben, unterliegen der vollen Besteuerung. (Hofnachfolge, Kosten der Erhaltung der Gebäude, Folgen der demographischen Entwicklung zur Erhaltung der Dörfer und der Dorfkerne bei der Eingemeindung in die Stadt Jena mit den umfangreichen Nachfolgekosten wie Straßenausbaubeiträge und Straßenreinigung, Kosten für Oberflächenwasser).
     
  • Straßenausbaubeiträge nach Satzung der Stadt Jena! nach lfd. m des Eigengrundstücks.
     
  • Straßenreinigung gebührenpflichtig nach lfd. m des Eigengrundstücks!
     
  • Parkordnung mit Sanktionen auf Gemeinde eigenen Straßen und Plätzen! Kauf von Parkplätzen. Auf Straßen (z.B. Ringstraße 3,5 m Breite) kein Parken von Kfz mehr - Sanktionen
     
  • Alle Gemeinde eigenen Immobilien werden Eigentum der Stadt Jena! Eigenverwertung prüfen? Wohnhäuser, Kindergarten, Feuerwehr, Gemeindehaus, Gaststädte, Wald und Streuobstwiesen,
     
  • Verlust der Gewerbesteuereinnahmen und der Einnahmen der Mülldeponie zum Wohle der Bürger und der Gemeinde! (Was wird mit Gemeindevermögen wie Rücklagen)
     
  • Verlust der Eigenständigkeit der Gemeindearbeiter und deren Einsatz in der Gemeinde!
     
  • Verlust des Mitspracherechtes bei Naturschutz- und Landschaftsschutzmaßnahmen und Landwirtschaftlichen Vorhaben!
     
  • Sonderstellung kleiner eingefriedeter Gartengrundstücke mit Obstbäumen. Diese werden ohne Befugnis des Eigentümers unter besonderen Landschaftsschutz (Streuobstwiese) gestellt mit besonderen Auflagen der Bewirtschaftung. (Entfernen dürrer Obstbäume etc. Nachpflanzungen neuer Obstgehölze – nur mit Antrag und Genehmigung – kostenpflichtig)
     
  • Baumsatzung der Stadt Jena - Entnahme jeglicher Bäume und Gehölze nur nach genehmigtem kostenpflichtigem Bescheid.
     
  • Grünschnitt, Baumschnitt - wenn keine schriftlich beantragte Eigenkompostierung mit deren Verwertung nachgewiesen werden kann ist nur kostenpflichtige Abgabe und Entsorgung vorgeschrieben."
     
 
Vielen Dank für diese Beiträge!

Auf euern Kommentar dazu im Gästebuch sind wir gespannt.